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Thema: Aus dem Bundeshaushaltsgesetz 2016 - Conterganstiftung (http://www.contergan-info.de/forum/topic.php?id=5314)


Geschrieben von: wilde61waltraud am: 22.02.16, 09:28:25
Seite 2571, Bundeshaushaltsgesetz 2016

Quelle:

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Bundeshaushalt/Bundeshaushalt_2016/2016_01_01_HH2016_download.pdf?__blob=publicationFile&v=4



________________________________________________________________________________




685 01 - 235 Zuweisung an die Conterganstiftung für behinderte Menschen



Verpflichtungsermächtigung .......................................................... 3 000 T € (300 Mio.)



davon fällig:



im Haushaltsjahr 2017 bis zu .........................................................1 500 T € (150 Mio.)



im Haushaltsjahr 2018 bis zu ........................................................ 1 500 T € (150 Mio.)



im Haushaltsjahr 2019 bis zu ........................................................... 500 T € ( 50 Mio.)



_______________________________________________________________________________


Bereits 5 Mio. € in 2017 und in 2018 weniger im Haushalt der Stiftung anzusetzen, ist ebenso bemerkenswert wie die 50 Mio. € in 2019.
- In 2014, 2015 und 2016 waren es noch jeweils 155 Mio. €.


Wenn die in 2017 und 2018 eingesparten Beträge (bei anhaltend restriktiver Handhabung der Spezifischen Bedarfe, etc.) dann in 2019
zu den 50 Mio. € wieder hinzu kommen, dürfte dies vornehmlich dem Blick auf die 55-Jahre-Regelung
(Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes bei Kapitalisierungen -
der Höhepunkt wird in diesem Jahr überschritten, da die meisten von uns dann 55 und älter sind), und der Anzahl
der verstorbenen Mitgeschädigten, geschuldet sein. -
Es scheint kalt vom zuständigen Referat im BMFSFJ bis hin zu nachgeordneten Ebenen der Stiftung geworden zu sein.



Geschrieben von: wilde61waltraud am: 22.02.16, 10:57:22
Zitat von wilde61waltraud:
Seite 2571, Bundeshaushaltsgesetz 2016

Quelle:

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Bundeshaushalt/Bundeshaushalt_2016/2016_01_01_HH2016_download.pdf?__blob=publicationFile&v=4



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685 01 - 235 Zuweisung an die Conterganstiftung für behinderte Menschen



Verpflichtungsermächtigung .......................................................... 3 000 T € (300 Mio.)



davon fällig:



im Haushaltsjahr 2017 bis zu .........................................................1 500 T € (150 Mio.)



im Haushaltsjahr 2018 bis zu ........................................................ 1 500 T € (150 Mio.)



im Haushaltsjahr 2019 bis zu ........................................................... 500 T € ( 50 Mio.)



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Bereits 5 Mio. € in 2017 und in 2018 weniger im Haushalt der Stiftung anzusetzen, ist ebenso bemerkenswert wie die 50 Mio. € in 2019.
- In 2014, 2015 und 2016 waren es noch jeweils 155 Mio. €.


Wenn die in 2017 und 2018 eingesparten Beträge (bei anhaltend restriktiver Handhabung der Spezifischen Bedarfe, etc.) dann in 2019
zu den 50 Mio. € wieder hinzu kommen, dürfte dies vornehmlich dem Blick auf die 55-Jahre-Regelung
(Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes bei Kapitalisierungen -
der Höhepunkt wird in diesem Jahr überschritten, da die meisten von uns dann 55 und älter sind), und der Anzahl
der verstorbenen Mitgeschädigten, geschuldet sein. -
Es scheint kalt vom zuständigen Referat im BMFSFJ bis hin zu nachgeordneten Ebenen der Stiftung geworden zu sein.



Geschrieben von: Zimmi am: 22.02.16, 17:31:14
Hallo wilde61waltraud,
vielen Dank für deine Info.
Die Zahlen sind doch sehr erschreckend. Wie du richtig schreibst, wird in der Contergan Stiftung inzwischen ein sehr kalter Wind!

Gruß Zimmi


Geschrieben von: wilde61waltraud am: 23.02.16, 06:41:01
Gern geschehen, Zimmi.

Im Nachbarforum hat man nach meinem Hinweis per Mail dann am Nachmittag mit der Information zum Bundeshaushaltsgesetz 2016, nachgezogen.

Es ist in gewisser Weise von mir ein Informationsbeitrag im "Hier und Jetzt"!


Geschrieben von: wilde61waltraud am: 23.02.16, 06:43:08
Zitat von wilde61waltraud:
Gern geschehen, Zimmi.

Im Nachbarforum hat man nach meinem Hinweis per Mail dann am Nachmittag mit der Information zum Bundeshaushaltsgesetz 2016, nachgezogen.

Es ist in gewisser Weise von mir ein Informationsbeitrag im "Hier und Jetzt"!


Geschrieben von: jane1963 am: 24.02.16, 09:09:47
Hier einmal eine Begriffserklärung von "Verpflichtungsermächtigung": http://de.wikipedia.org/wiki/Verpflichtungsermächtigung Quelle: Wikipedia.de.
Wichtig erscheinen mir folgende Sätze: "(...) Sie stellen eine quantifizierte Vorbelastung spezieller Haushaltstitel kommender Jahre dar. Sie resultieren aus der Notwendigkeit, mehrjährige Ausgaben für einen Titel zu erfüllen. Durch den gesonderten Ausweis in den Ausgabeansätzen des Haushaltsplans wird die Kontrolle über den Umfang der Vorausbelastung künftiger Haushaltsjahre erleichtert. (...)" Ich kenne mich in diese Materie nicht besonders gut aus, allerdings scheint mir, dass eine Verpflichtungsermächtigung letztendlich tatsächlich zu leistenden Zahlungen bei der Erstellung zukünftiger Haushaltspläne von vorn herein absichern soll. Nehmen wir nur die Zahl 50 Mio. für das Jahr 2019. Wenn das die tatsächlich zu leistenden Zahlungen an Conterganrenten beziehungsweise die Speziellen Bedarfe wären, dann müssten bis dahin nicht mehr und nicht weniger als mindestens zwei Drittel aller Contergangeschädigten versterben! Und das erscheint mir dann doch vollkommen absurd.

Jane


Geschrieben von: wilde61waltraud am: 24.02.16, 11:10:26
Deine Begriffserklärung "Verpflichtungsermächtigung" ist zutreffend.

...Wenn die in 2017 und 2018 eingesparten Beträge (bei anhaltend restriktiver Handhabung der Spezifischen Bedarfe, etc.) dann in 2019 zu den 50 Mio. € wieder hinzu kommen... (wie oben von mir geschrieben)

Also kämen zu den 50 Mio. € in 2019, mindestens die eingesparten Beträge der Vorjahre wieder hinzu, um den dann aktuellen Bedarf an finanziellen Mitteln wieder decken zu können.

Die 55-Jahre-Regelung zu Kapitalisierungen im Bundesversorgungsgesetz, und die Anzahl der lebenden Mitgeschädigten, werden weiterhin neben den Mitteln der Spezifischen Bedarfe im Blick hierzu bleiben.


Geschrieben von: wilde61waltraud am: 24.02.16, 11:18:29
Zitat von wilde61waltraud:
Deine Begriffserklärung "Verpflichtungsermächtigung" ist zutreffend.

...Wenn die in 2017 und 2018 eingesparten Beträge (bei anhaltend restriktiver Handhabung der Spezifischen Bedarfe, etc.) dann in 2019 zu den 50 Mio. € wieder hinzu kommen... (wie oben von mir geschrieben)

Also kämen zu den 50 Mio. € in 2019, mindestens die eingesparten Beträge der Vorjahre wieder hinzu, um den dann aktuellen Bedarf an finanziellen Mitteln wieder decken zu können.

Die 55-Jahre-Regelung zu Kapitalisierungen im Bundesversorgungsgesetz, und die Anzahl der lebenden Mitgeschädigten, werden weiterhin neben den Mitteln der Spezifischen Bedarfe im Blick hierzu bleiben.


Geschrieben von: Zimmi am: 24.02.16, 19:01:55
Zitat von jane1963:
dann müssten bis dahin nicht mehr und nicht weniger als mindestens zwei Drittel aller Contergangeschädigten versterben! Und das erscheint mir dann doch vollkommen absurd.


Das wäre in der Tat ziemlich heftig. Den meisten von uns blieben nur noch 3 Jahre um das Leben zu geniessen. Glauben kann ich es nicht.

Gruß Zimmi


Geschrieben von: wilde61waltraud am: 24.02.16, 19:18:24
Auf die Annahme mit den Zweidritteln ist außer jane1963 auch niemand gekommen! Siehe weiter oben.



Zitat von Zimmi:
Zitat von jane1963:
dann müssten bis dahin nicht mehr und nicht weniger als mindestens zwei Drittel aller Contergangeschädigten versterben! Und das erscheint mir dann doch vollkommen absurd.


Das wäre in der Tat ziemlich heftig. Den meisten von uns blieben nur noch 3 Jahre um das Leben zu geniessen. Glauben kann ich es nicht.

Gruß Zimmi