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Thema: Steuergelder fair verteilt (http://www.contergan-info.de/forum/topic.php?id=414)


Geschrieben von: Maren am: 11.04.07, 10:27:46
Hallo HeadSwitch!

Ein letzter Versuch:
Natürlich sind alle Menschen gleich und kein irgendwie Behinderter sollte gegen einen irgendwie anders behinderten Mitmenschen ausgespielt werden.
Das ist auch bei uns Contis und anderen Behinderten so.
Irgendwie scheint Dir aber leider entgangen zu sein, dass unsere Rente eine kleine Entschädigung für eine massiv kriminelle Verfehlung eines Pharmaunternehmens ist. Dass diese Entschädigung, die damals von G. gezahlt wurde, nicht ausreicht - Pech..... für die Bundesregierung. Die damalige Regierung hat sich korrumpieren und über den Tisch ziehen lassen, die seit 1998 müssen es ausbaden.
Du bist es, der Äpfel mit Birnen vergleicht...... Im Übrigen: Wann fängst Du an über des Blinden- und Sehbehindertengeld zu meckern????

Grüße
Maren:rolleyes:


Geschrieben von: HeadSwitch am: 11.04.07, 10:47:11
Zitat von Maren:
Im Übrigen: Wann fängst Du an über des Blinden- und Sehbehindertengeld zu meckern???


Moment Maren,

ich meckere nicht! ich frage und äussere auch dazu meine Meinung bzw. meine Sichtweise der Dinge.
Ich kann schon verstehen, dass du es als Meckern bezeichnest, denn da ist wohl deine Angst etwas weggenommen bzw. nicht zu bekommen.
Du siehst es wohl als persönlichen Angriff? Dem ist aber so nicht. Es ist etwas Nachdenkliches und diskussionswürdiges, oder etwa nicht?

Du willst nun deine körperlichen Einschränkungen mit der eines Blinden vergleichen? Ist das Dein ernst?

Und ich wiederhole mich nun, weil man bzw. DU es gerne überliest bzw. überlesen möchtest:
Dies soll nun aber nicht heißen, dass es keine Contergangeschädigten gibt, bei denen eine höhere staatliche finanzielle Unterschützung von Nöten sei; Nur pauschal ist dies eben nicht bei allen notwendig…

in diesem Sinne
HeadSwitch


Geschrieben von: Maren am: 11.04.07, 11:18:18
Von Leuten, die nicht verstehen wollen und Tatsachen verdreht darstellen, kann ich mich gar nicht persönlich angegriffen fühlen!

Im Übrigen haben ich nirgendwo geschrieben, das ich meine Conterganschädigung mit der Einschränkung eines Blinden vergleiche. Aber da müsste man(n) halt Textverständnis üben....
Abschließend: Die Conterganrenten sind gestaffelt, je nach Schweregrad der Schädigung.
Und noch einmal: Es ist eine Entschädigung, aber Zusammenhänge muss man(n) auch begreifen wollen.....
Deshalb zum letzten Mal:

Gruß
Maren


Geschrieben von: HeadSwitch am: 11.04.07, 11:25:53
Zitat von Maren:
Abschließend: Die Conterganrenten sind gestaffelt, je nach Schweregrad der Schädigung.

gestaffelt: ja, aber zusätzlich zu den saatlichen Leistungen die nicht-contergan-geschädigten Behinderten zustehen.

Stimmt es etwa nicht, dass es sehr viele Schwerstbehinderte gibt die staatlich weniger unterstützt werden als gleich oder weniger schwer behinderte Contergangeschädigte?

Wir dürfen hier absolut verschiedener Meinungen sein.. Ich zwinge keinem meine Sichtweise auf.. nur verbergen werde ich sie nicht.


Gruß
HeadSwitch


zur Erinnerung das Thema des Threads lautet:

Titel:
Steuergelder fair verteilt ?
oder auch:
"Wir sind alle gleich .. nur ich bin gleicher?"

...und noch Eines möchte ich klarstellen:
Ich möchte keinem etwas "wegnehmen"
Aber:
Ich möchte auch nicht, dass diese UN-Gleichbehandlung, was die Verteilung von Steuergeldern an Behinderte betrifft, noch weitere Ausmaße annimmt.

Hier wird immer von der zu geringen Entschädigung geredet….
Ich möchte hier dazu mal ein paar „conterganspezifische“ Zahlen einstellen:

Nach Teil II des Stiftungsgesetzes sind bis zum 31.12.2003 rund 375 Mio. EURO verteilt worden.

Pro Jahr beträgt der staatliche Aufwand zurzeit 14 Mio Euro.

4 x 14= 56 Millionen Euro ( von 2003 bis heute )
+ 375 Millionen Euro ( bis 2003 )
= 431 Millionen Euro
= 842.960.000 DM
/
2500 Conterganer
=
337.184 DM ( durchschnittliche Zahlung pro Contergangeschädigtem bis dato)

Wenn man nun bedenkt wie damals ( 1969 ) die Schadensersatzzahlungen für körperliche Schäden von Unfallopfern aussahen, sind diese durchschnittlich knappen 340.000 DM pro Contergangeschädigtem doch nicht wenig sondern enorm hoch, oder? ( zumal diese Summe im Laufe der Zeit noch weiter ansteigen wird )
Muessen nun alle Unfallopfer von damals heute von Vater Staat ( also Steuergelder ) mehr Geld bekommen bzw. Nachzahlungen erhalten weil damals die Gerichte ihnen "zuwenig" zugesprochen haben? Ich denke: NEIN



Geschrieben von: Zimmi am: 11.04.07, 15:54:47
Ich muss hier HeadSwitch uneingeschränkt Recht geben.
Wenn ich ihn richtig verstanden habe, sieht er nicht ein, das Vater Staat für Contergangeschädigte aufkommen soll, sondern nach Verursacherprinzip gehandelt werden soll.
Der Staat kann eigentlich einer Mutter, die ein ähnlich missgebildet Kind, wo die Ursache nicht bekannt wie bei uns Conterganschädigten, nicht erklären, die bekommen Geld, du nicht. Hier kommt der Staat in Erklärungsnotstand, warum uns Contergangeschädigten Steuergelder zustehen.

Hier muss die Firma Grünenthal geradestehen, die aber geschickt aus dem Schneider ist, wie Maren bereits im anderen Thread erwähnt hat.

Wenn ich jemandem mit dem PKW zum "Krüppel" fahre, haftet meine Versicherung. Habe ich einen Berufsunfall, haftet die Berufsgenossenschaft.
Ist es ein ärztlicher Kunstfehler, haftet die Versicherung des Arztes oder das Krankenhaus.

Wir Contis sehen einfach zu viel durch die rosa Contibrille.

Gruss Zimmi


Geschrieben von: Maren am: 11.04.07, 16:20:59
Natürlich, Zimmi: Grünenthal sollte als Verursacher zahlen -SOLLTE.....
Himmel noch eins: Wenn die (Bundesregierung ca.1970) damals so bräsig waren, sollen wir dann heute sagen:
"Oh! Entschuldigung, dass wir noch leben und über das Kindesalter hinaus gewachsen sind!"
Grünenthal wird sich weiter drücken - und das der Staat damals diese Verpflichtungen eingegangen ist, muss er zahlen PUNKT. Ich werde mich deswegen nicht hinter einen Zug schmeißen.......

Grüße
Maren

P.S.: Beschwert Euch bei den damaligen korrupten Ministern (die haben immer schön weiter Karriere gemacht, wie auch die zuständigen Staatsanwälte.... mittlerweile bekucken sie sich wohl in der Mehrzahl die Radieschen von unten) und bei Grünenthal!
P.P.S.: Wir sind halt nicht zum Krüppel gefahren worden sondern VOR unserer Geburt grob fahrlässig verstümmelt worden..... Der Verursacher muss zahlen - und Grünenthal.... naja, hier beißt sich die Katze in den Schwanz........


Geschrieben von: Zimmi am: 11.04.07, 16:33:37
Klar renne ich nicht los und brülle, Vater Staat soll die Steuergelder gerechter verteilen.

Es ist auch das einzige Argument was zählt und man hier dem Staat die Schuld geben kann, weil er damals mistgebaut hat.

Geniesse jetzt einfach die Ferien liebe Maren.

Liebe Grüsse Zimmi


Geschrieben von: Mueck am: 11.04.07, 17:44:40
Zitat von Zimmi:

Wenn ich jemandem mit dem PKW zum "Krüppel" fahre, haftet meine Versicherung. Habe ich einen Berufsunfall, haftet die Berufsgenossenschaft.
Ist es ein ärztlicher Kunstfehler, haftet die Versicherung des Arztes oder das Krankenhaus.

Mal wegen Nichtwissen dumm gefragt: was passiert mit solchen Entschädigungen, wenn das Gegenüber pleite macht? Könnte bei privaten Versicherungsgesellschaften ja durchaus vorkommen... Wenn man von einem Radfahrer statt Autofahrer zum Krüppel gefahren wird und der ist nicht haftpflichtversichert, sieht man jedenfalls alt aus, wenn der kein pfändbares Geld hat... Wenn's bei Versicherungen etc. ähnlich aussähe, wäre die Einbeziehung des Staates ins Stiftungsgesetz jedenfalls kein Unglück, insbesondere wenn Grünenthal nicht über eine Versicherung abgesichert gewesen wäre...


Geschrieben von: SingleRose am: 13.04.07, 11:47:51
Jede Versicherung schließt eine Rückversicherung bei einem Rückversicherer (wie z.B. bei Hannover Rück http://de.wikipedia.org/wiki/Hannover_R%C3%BCck ) ab.

Single Rose @-->---


Geschrieben von: Zavi am: 13.04.07, 14:58:51
Zitat von Zimmi:
Ich muss hier HeadSwitch uneingeschränkt Recht geben.
Wenn ich ihn richtig verstanden habe, sieht er nicht ein, das Vater Staat für Contergangeschädigte aufkommen soll, sondern nach Verursacherprinzip gehandelt werden soll.
Der Staat kann eigentlich einer Mutter, die ein ähnlich missgebildet Kind, wo die Ursache nicht bekannt wie bei uns Conterganschädigten, nicht erklären, die bekommen Geld, du nicht. Hier kommt der Staat in Erklärungsnotstand, warum uns Contergangeschädigten Steuergelder zustehen.

Hier muss die Firma Grünenthal geradestehen, die aber geschickt aus dem Schneider ist, wie Maren bereits im anderen Thread erwähnt hat.

Wenn ich jemandem mit dem PKW zum "Krüppel" fahre, haftet meine Versicherung. Habe ich einen Berufsunfall, haftet die Berufsgenossenschaft.
Ist es ein ärztlicher Kunstfehler, haftet die Versicherung des Arztes oder das Krankenhaus.

Wir Contis sehen einfach zu viel durch die rosa Contibrille.

Gruss Zimmi


Stimmt, Zimmi!


Daher bin ich auch recht nahe an Andreas Meyer, Verursacher ist nun mal Grünenthal, natürlich ist der Staat nicht ganz unschuldig, sind Richter doch Staatsdiener!
Schon damals hätten Medikamente besser geprüft werden müssen, auch da hat der Staat gepennt.


Und selbst heute wird Grünenthal von den Politikern noch hofiert!

der Zavi