Aus dem Bundeshaushaltsgesetz 2016 - Conterganstiftung

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24.02.16, 19:22:19

wilde61waltraud

geändert von: wilde61waltraud - 24.02.16, 19:27:22

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24.02.16, 19:46:31

wilde61waltraud

Zitat von wilde61waltraud:
Auf die Annahme mit den Zweidritteln ist außer jane1963 auch niemand gekommen! Siehe weiter oben.



Zitat von Zimmi:
Zitat von jane1963:
dann müssten bis dahin nicht mehr und nicht weniger als mindestens zwei Drittel aller Contergangeschädigten versterben! Und das erscheint mir dann doch vollkommen absurd.


Das wäre in der Tat ziemlich heftig. Den meisten von uns blieben nur noch 3 Jahre um das Leben zu geniessen. Glauben kann ich es nicht.

Gruß Zimmi
25.02.16, 09:08:02

jane1963

Zitat von Zimmi:
Zitat von jane1963:
dann müssten bis dahin nicht mehr und nicht weniger als mindestens zwei Drittel aller Contergangeschädigten versterben! Und das erscheint mir dann doch vollkommen absurd.


Das wäre in der Tat ziemlich heftig. Den meisten von uns blieben nur noch 3 Jahre um das Leben zu geniessen. Glauben kann ich es nicht.

Gruß Zimmi

Hallo Zimmi, das Beispiel mit den zwei Dritteln an Sterblichkeitsrate von Contergangeschädigten ist natürlich nur rein theoretischer Natur!

Zitat von Zimmi:
(...) Wie du richtig schreibst, wird (weht?) in der Contergan Stiftung inzwischen ein sehr kalter Wind!

Gruß Zimmi

Das ist unter anderem sicherlich auch der Geschichte mit dem Boxspringbett für rund 5.500 € geschuldet. Ich will der Frau keinesfalls die Notwendigkeit eines Boxspringbettes absprechen. Aber gehe mal in ein gutes Möbelgeschäft oder suche im Internet danach. Für den Preis wirst Du nur Betten in der Luxuskategorie finden. Ich denke genau das ist es, was der Stiftung sauer aufstösst. Und ich möchte nicht wissen, was da teilweise sonst noch beantragt wird ... Meiner Meinung nach hat die Betreffende mit ihrer Klage uns allen einen Bärendienst erwiesen.

Jane
25.02.16, 17:20:07

Zimmi

Ich denke, dass Boxspringbett ist so eine Sache. Ich wäre nicht auf die Idee gekommen hier einen Antrag bei der Contergan-Stiftung zu stellen. Für mich ist es auch eher ein Luxusbett. Die Erhöhung der Conterganrente ist ja auch dafür gedacht, um gewisse Mehrkosten zu decken.

Gruß Zimmi
25.02.16, 22:48:46

Zavi

geändert von: Zavi - 25.02.16, 22:54:19

Zimmi und Jane, da gibt es ja noch den Lesesessel für knapp 9000 Euro, den hat jemand mit Däumchenschaden bekommen.
Gut ich sach jetzt nix mehr...
26.02.16, 08:20:04

jane1963

geändert von: jane1963 - 26.02.16, 08:23:16

Zitat von Zimmi:
Ich denke, dass Boxspringbett ist so eine Sache. Ich wäre nicht auf die Idee gekommen hier einen Antrag bei der Contergan-Stiftung zu stellen. Für mich ist es auch eher ein Luxusbett. Die Erhöhung der Conterganrente ist ja auch dafür gedacht, um gewisse Mehrkosten zu decken.

Gruß Zimmi

Hi Zimmi, da bin ich weitestgehend Deiner Meinung. Wobei ein Boxspringbett an sich für mich noch kein Luxus ist. Aber der Preis macht halt den Unterschied.

Zitat von Zavi:
Zimmi und Jane, da gibt es ja noch den Lesesessel für knapp 9000 Euro, den hat jemand mit Däumchenschaden bekommen.
Gut ich sach jetzt nix mehr...

Hallo Zavi, davon habe ich bisher nichts mitbekommen. Steht das vielleicht in irgend einem anderen Forum?

Jane
26.02.16, 10:06:36

BettinaD.

Das beantragen solcher "Luxusartikel" der mehr als gehobenen Preisklasse machen es den anderen immer schwieriger wirklich notwendige Dinge erstattet zu bekommen.

Mit aller Gewalt werden sich jetzt Wünsche aus den Fingern gesogen, nur um irgendwie irgendwo Geld zu schachern.

Ich finde das traurig, denn die Leidtragenden sind die,die wirklich auf beantragte Hilfsmittel angewiesen sind.
26.02.16, 14:31:49

Ibuki

Ich habe mehr die Sorge das es eine Selbstzensur geben könnte eventuelle Luxusartikel zu beantragen als das zu viele beantragt werden.

Je weniger man anfordert umso weniger bekommt man und um so geringer werden Geldmittel in der Zukunft bereitgestellt.

Liebe Grüße

Ibuki
26.02.16, 16:49:48

BettinaD.

Anträge sollen selbstverständlich gestellt werden, das steht uns ja zu.
Meine Vorbehalte gehen lediglich gegen immens teure Luxusartikel, wie Zavi z.B. anführt extrem teure Lesesessel bei einem nur leicht Behinderten. ;)

Die Schwer/ und Schwerstbehinderten sollen natürlich alles erhalten, was ihr Leben einfacher und lebenswerter macht.

Lustig ist es, wenn man so von einigen mal etwas mehr erfährt.

Je geringfügiger die Behinderung, desto grösser oft die Ansprüche aus Luxusartikel. ( Auch hier gibts da natürlich Ausnahmen).
26.02.16, 17:01:10

rowa

Zitat von BettinaD.:

Je geringfügiger die Behinderung, desto grösser oft die Ansprüche aus Luxusartikel. ( Auch hier gibts da natürlich Ausnahmen).


Du verbreitest hier tolle Weisheiten. Wie kommst du darauf?

Zitat:
Die Schwer/ und Schwerstbehinderten sollen natürlich alles erhalten, was ihr Leben einfacher und lebenswerter macht.


....und die anderen Betroffenen sollen nicht alles erhalten, was ihr Leben einfacher und lebenswerter macht?

Rowa

Rowa
 
 
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